Allgemeine Geschäftsbedingungen:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Tanja Link / Hundeschule TaBu, Rosenweg 7, 89431 Bächingen, 0172/8673300, [email protected], Steuernummer: 109/544/01435
1. Geltungsbereich Hundeschule TaBu
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Gruppenunterricht/Einzelstunden
Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. 10er Pakete sind 10 aufeinanderfolgende Stunden. Diese werden als Kurs verkauft und nicht zurückerstattet.
2.4 Seminare/Workshops
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator. Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornierungskosten:
-bis 8 Wochen vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr
-bis 3 Wochen vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr
-ab 2 Wochen vor Beginn erfolgt keine Rückerstattung
Bei Teilnahme durch einen Ersatzteilnehmer werden 35€ Bearbeitungskosten berechnet.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
2.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 8 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
2.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.8 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
7.4. Die Bezahlung der Gruppenstunden und Kurse sind sofort und bar zu bezahlen.
8. Geltungsbereich Hundephysio & Hundeosteopathie
Die Rechtsbeziehungen der Physiotherapeuten von Hundephysio & Hundeosteopathie TaBu zu ihren Tierbesitzern bzw. Patientenbesitzern im folgenden als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
9. Zustandekommen des Vertrages
9.1.
Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.
9.2.
Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische und osteopathische Behandlung eines Hundes.
10. Termine
10.1.
Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy vom Therapeuten bestätigt wurden.
10.2.
Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet.
11. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.
12. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeuten zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es dem Therapeuten möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch und osteopathisch behandeln zu können.
Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich der Therapeut vor, den Hund mit Maulkorb zu sichern oder die Therapie sofort abzubrechen.
Bei Verhaltensweisen wie Angst, sehr unruhig usw. behält sich der Therapeut ebenfalls vor die Behandlung zu verschieben oder abzubrechen.
13. Behandlung der Tiere
13.1.
Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen und mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich der Therapeut eine Änderung und Anpassung des Therapieplans vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.
13.2.
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm erforderlich.
14. Garantieausschluss
Der Therapeut übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr schuldet der Therapeut lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt der Therapeut kein Heilversprechen. Der Therapeut übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.
Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten bitte den Therapeuten informieren und falls nötig umgehend einen Tierarzt konsultieren.
15. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an dem Therapeuten, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
16. Datenschutz
Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert.
Der Tierphysiotherapeut unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Der Tierphysiotherapeut kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden.
Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.